instrumentaltechnische Ausbildung:

ist die Entwicklung der Kunstfertigkeit bzw. Geschicklichkeit auf dem (Tasten)Instrument und die damit einhergehende Sensibilisierung der Feinmotorik als wesentliche Voraussetzung für instrumentales Musizieren. Ferner dient die Einführung in verschiedensten Spieltechniken als praktischer Bestandteil der Instrumentaltechnik.

 

allgemeine Musiklehre:

ist die Bezeichnung für die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Musik. Dazu gehören wesentlich die Notation, Intervall-, (einfache) Akkord- und Tonartenlehre sowie rhythmische Erziehung, Hörerziehung und relative Solmisation. Die Vermittlung findet methodisch im Sinne der angewandten Musiktheorie statt, insofern werden die Aufgaben weitgehend in Verbindung zur Praxis gelöst.

 

musische Erziehung:

ist die Entfaltung der schöpferischen Kräfte und künstlerischen Ausdrucksfähigkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Singen und eigenes Musizieren stehen für die musische Erziehung ganz im Vordergrund aufgrund einer gemeinschaftsbildenden und menschenformenden Kraft der Musik.