Allgemeine Unterrichts- & Geschäftsbedingungen

 

§1 Unterrichtsvergütung

1. Regelung mit Ferienüberhang*:

Für den Privatunterricht gilt die Ferien- und Feiertagsordnung, entsprechend der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen. Bei obligat wöchentlichem Unterricht sind pauschal 40 Unterrichtsstunden im Jahr vorausgeplant. Das daraus resultierende Jahreshonorar ist in 12 Monatsraten aufgeteilt und wird somit unabhängig der Schulferien und Feiertage regelmäßig als Kontoüberweisung vergütet.

 

 

*2. Für variable Urlaubszeiten bei berufstätigenden Studierenden, die außerhalb der Ferienzeiten liegen, sind unter persönlicher und rechtzeitiger Vorausplanung Ersatztermine möglich.

 

 

3. Unterrichtsvergütung bei Kindern und Jugendlichen, Studenten und Azubis: siehe Konditionen.

 

4. Jedes weitere Kind der Familie erhält 10 % Ermäßigung auf die Monatsrate.

 

5. Die Höhe des Unterrichtsbetrages gilt für mindestens ein Jahr als fest. Eine Beitragsanpassung kann jeweils zum 1. Januar erfolgen. Der Lehrer verpflichtet sich diese Veränderung spätestens einen Monat vorher anzukündigen.

 

6. Bei Heimunterricht ergänzt sich eine Wege- sowie Fahrtkostenpauschale: siehe Konditionen.

Für diese Pauschale wird keine Kündigungsfrist festgelegt.

 

7. Alle Zeitwerte dienen als Normzustand und sind mit zeitlichen Toleranzen zu verstehen.

 

§2 Schuljahr

1. In den hessischen Schulferien (Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien), sowie den gesetzlichen Feiertagen findet regulär kein Unterricht statt.

2. Bei berufstätigen Schülern gelten ebenso 40 Unterrichtseinheiten als obligatorische Jahresplanung.
Bei außerhalb der hessischen Schulferien liegenden Urlaubszeiten müssen anfällige Unterrichtsverschiebungen rechtzeitig im Voraus mit der Lehrkraft besprochen und geplant werden.

§3  Unterricht

1. Die Unterrichtsstunden müssen pünktlich und regelmäßig besucht werden. Von den Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie sich korrekt verhalten und die Anordnungen der Lehrkräfte befolgen.

2. Sollte der Schüler eine fest vereinbarte Unterrichtsstunde unmittelbar vor Unterrichtsbeginn absagen oder ohne Absage überhaupt nicht erscheinen, bleibt der Honoraranspruch des Lehrers, ohne Nachholpflicht für die entsprechende Stunde, bestehen.

3. Pro Schuljahr darf seitens des Lehrers eine Unterrichtsstunde ausfallen,  (z.B. aufgrund einer Erkrankung oder Fortbildung).
Sollte mehr als eine Unterrichtseinheit pro Schuljahr wegen Verhinderung des Lehrbeauftragten ausfallen, werden diese Stunden nachgeholt.

4. Muss ein Unterrichtstermin abgesagt werden, so wird er in der Regel so bald wie möglich nachgeholt. Eine Absage von Seiten des Schülers muss rechtzeitig, mindestens drei Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen um Anspruch auf einen Nachholtermin erheben zu können.

§4 Vorspiele

 

1. Jeder Schüler ist verpflichtet einmal pro Jahr an einem Vorspiel teilzunehmen.

 

2. Erwachsene Schüler sind von dieser Verpflichtung befreit.


§5 Unterrichtsinstrumente

Die Klaviere werden in gutem Zustand (d. h. gestimmt und mit gut funktionierender Mechanik, etc.) als Unterrichtsinstrumente zur Verfügung gestellt. Sie sind vom Schüler pfleglich zu behandeln.

§6 Kündigung

1. Zu Anfang besteht eine Probezeit von vier Wochen in der das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden kann.

2. Nach der Probezeit tritt stillschweigend eine Kündigungsfrist von drei Monaten in Kraft und muss bis spätestens zum Ende des jeweiligen Monats in schriftlicher Form abgelegt werden.

3. In folgenden Fällen kann von Seiten des Lehrers das Unterrichtsverhältnis zum nächsten Monat beendet werden:

a) bei unentschuldigtem, unregelmäßigem Unterrichtsbesuch  
b) bei mangelndem Fleiß
c) bei auffällig störendem Verhalten
c) bei Nichtteilnahme am obligatorischen Vorspiel
e) bei Nichtbezahlung des Honorars


Alle oben genannten Bedingungen sind allgemeine bzw. wesentliche Richtlinien für ein klares, störungsfreies und faires Unterrichtsverhältnis und werden unter persönlicher sowie situativer Relation gesetzt. Die geleisteten Unterschriften dienen außerdem zur freundlichen und gegenseitigen Kenntnisnahme und setzen auf Vertrauen, Verlässlichkeit sowie ein verbindliches Arbeiten an der Musik.

 

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