Info zur Vergütung eines Privatmusiklehrers

Da es leider oft in der Preisfrage hinsichtlich musikalischer Unterrichtsdienstleistungen zu Missverständnissen führt und sich m. E. aus mangelender Berufsethik, vor allem in der privaten "Musikschulbranche" prekäre Beschäftigungsverhältnisse begründen, erscheint mir eine gewisse Aufklärungsarbeit als notwendig. Deshalb hier ein kleiner Infostand über das Paralleluniversum von Lohn und Gehalt: dem Honorar:

 

1. Was ist ein Honorar: 

Kurz: Das Honorar (lat. honorarium sinngemäß: "Ehrengeschenk") ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen.

Im Gegensatz zum Lohn bzw. Gehalt werden von einem Honorar keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern einbehalten, diese muss der Honorarempfänger selbständig abführen.

 

2. Weiterhin verzeichnet der unabhängige Privatmusiklehrer diverse

betriebliche Ausgaben, z.B:

- Musikinstrumentenanschaffungen

- sonstiges Equipment (z.B. Mikrofon, Notenständer, etc.)

- Instandhaltungskosten (z.B.: Stimmung und Intonierung von Klavieren)

- Raummiete für Unterrichtsräume, Proberäume etc.

- Marketing und Akquise (z.B. Internetpräsenz, Flyer, Zeitungsinserate, etc.)

 

3. Bedacht werden müssen auch die unproduktiven Stunden, das heißt Stunden, in denen zwar gearbeitet wird, die aber keinem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden können, z.B.:

- Unterrichtsvorbereitungen sowie künstlerische Vorbereitungen

- Verwaltung- und Organisationszeiten

Der Freiberufler hatte den Aufwand, er bekommt aber keinen Lohn dafür. Hier ist der Unterschied zu einem Angestellten recht deutlich.

 

Ferner sind immaterielle Werte ohnhin schwieriger nach Quantität sowie Qualität einzuschätzen und preislich zu fixieren als greifbare Produkte, also materielle Güter, wie beispielsweise ein halbes Pfund Brot.

 

 

Und nicht zuletzt die Frage:

Wann hat ein Künstler Feierabend?